Dispensationsgesuch / Dienstverschiebung

Gesuche für Dispensationen haben mittels Webformular online an die ZSO EMME zu erfolgen, auf handschriftliche Gesuche treten wir nicht ein.

Dienstverschiebungsgesuche müssen spätestens 3 Wochen, Urlaubsgesuche spätestens 10 Tage vor dem Einrücken schriftlich an die aufbietende Stelle gerichtet werden. Dieses ist in jedem Fall zu begründen (aussagekräftige Belege). Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung oder Urlaub. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, gilt die Einrückungspflicht weiter. Auf Gesuche, ausgestellt durch Dritte (z.B. Arbeitgeber), wird nicht eingetreten. 

Allgemeine Angaben