Dispensationsgesuch / Dienstverschiebung

Gesuche für Dispensationen und Dienstverschiebungen können ab sofort auch elektronisch ausgefüllt werden. Benutzen Sie bitte dafür das untenstehende Formular.

Ein Gesuch muss grundsätzlich spätestens 15 Arbeitstage vor dem Einrücken schriftlich an die aufbietende Stelle gerichtet werden. Dieses ist in jedem Fall zu begründen (inkl. Belege). Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung oder Urlaub. Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, gilt die Einrückungspflicht weiter. 

Allgemeine Angaben